Beim BVfK-Händler mit "Sicherheit" kaufen. Die Norm GW 2002-11 des BVfK für mehr Sicherheit beim Fahrzeugkauf
Das Autohaus Autohalle Buchholz in der Nordheide und Wuppertal ist Mitglied des Bundesverbands freier Kfz-Händler e.V. (BVfK)
Aus gutem Grunde sind wir daher auch von Anfang an engagiertes Mitglied im Bundesverband BVfK sowie Partner der DEKRA und - nicht ganz ohne Stolz - mehrfach ausgezeichneter Fachbetrieb.
Wir haben uns entschlossen, dass sich unser Autohaus dem BVfK anschließt und somit Mitglied im Bundesverband freier Kfz-Händler e.V. wird. Ein Verband hat viele Vorteile, nicht nur für Mitglieder oder den Verband selbst, auch für unsere Kunden.
Denn der BVfK hat Normen definiert, die auf der einen Seite transparent und zugleich kundenfreundlich sind.
So wird in der BVfK Norm für Gebrauchtwagen ganz klar definiert, wie Autohäuser / Kfz-Händler beim Verkauf von Gebrauchtwagen vorgehen sollten, damit Verbraucher ihre Fahrzeuge möglichst sicher beim BVfK-Händler kaufen können.
Offizielles Mitglied des BVfK (Bundesverband freier KFZ-Händler)
Die Norm GW 2002-11
(Gebrauchtwagen – Verbrauchsgüterkauf)
7 Regeln, damit Verbraucher beim BVfK-Händler mit "Sicherheit" kaufen.
Fahrzeugcheck
Jedes an private Käufer ausgelieferte Fahrzeug wird zuvor ausführlich gecheckt. Den Unterlagen liegt eine entsprechende Checkliste bei.
Gewährleistung
Es gilt beim Verkauf an Verbraucher die gesetzliche Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche von 24 Monaten, die bei Gebrauchtwagen auf 12 Monate verkürzt werden kann. Im Auszeichnungspreis ist dann bei garantiefähigen Fahrzeugen (s. Garantiebedingungen Ihres BVfK-Händlers/des Garantiegebers) zudem ab Auslieferung eine 6-Monats-Garantie für die drei wichtigsten Baugruppen, die in der Regel gegen Aufpreis sowohl auf bis zu 11 Baugruppen, als auch auf bis zu 24 Monate erweitert werden kann, enthalten. Voraussetzung für die Garantieverlängerung sind ebenso wie für den Garantieumfang und die Garantieleistung die Garantiebedingungen des BVfK-Händlers/Garantiegebers.
Mobilität
Für die ersten 4 Wochen nach Kauf wird die Mobilitätsgarantie gewährt: Während der Dauer von Reparaturen zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit, die nicht sofort erledigt werden können, erhalten Sie für die Zeit der Instandsetzung bis zu Dauer von drei Tagen kostenlos ein Ersatzfahrzeug.
Wartung, Hauptuntersuchung
Sofern nicht innerhalb der letzten 15.000 km bzw. letzten 12 Monate geschehen und dies nicht den Herstellervorgaben und -empfehlungen entgegensteht, erhält Ihr Fahrzeug vor Übergabe eine Durchsicht mit Ölwechsel. Die letzte HU/AU-Abnahme liegt nicht länger als 12 Monate zurück.
Service
Wir betreuen Ihr Fahrzeug auch nach dem Kauf. Durch unsere eigene bzw. uns angeschlossene Fachwerkstatt können Sie alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit Ihrem Fahrzeug kostengünstig und kompetent in Anspruch nehmen: Wartung, Inspektion und Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.), Karosserie- und Lackierarbeiten, Reifen und Auspuff, Bremsen und Stoßdämpfer, Glasreparaturen u. Fahrzeugpflege.
Gutachten
Gerne veranlassen wir auf Wunsch für den Kunden von einem unabhängigen Sachverständigen ein kostengünstiges kaufbegleitendes Gutachten über den Fahrzeugzustand anfertigen zu lassen. Werden im Gutachten bisher unbekannte Defekte offenbar, bieten wir Ihnen entweder Nachbesserung oder die Möglichkeit an, ohne Kosten vom Vertrag zurückzutreten.
Schiedstellen
Gibt es doch einmal Streit, können Sie sich an die Schiedsstelle (schiedsstelle@bvfk.de) des BVfK wenden. Hier finden Verbraucher kompetente und kostenlose Hilfe.
Allgemeine Hinweise
Die vorstehenden Verkaufsregeln gelten für von Mitgliedern des BVfK e.V. zum Verkauf im eigenen Namen angebotene Gebrauchtfahrzeuge an private Verbraucher. Sie schränken die gesetzliche Verbraucherrechte nicht ein, sondern gelten darüber hinaus. Diese Regeln finden beim Verkauf an Unternehmer, wie auch bei der Vermittlung keine oder nur eingeschränkte Anwendung. Beim Verkauf an private Verbraucher kann vom hier definierten Zustand dann abgewichen werden, wenn hierauf in der Werbung ausdrücklich hingewiesen und/oder dies im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbart wurde bzw. wird. Dies gilt besonders im Zusammenhang mit eventuellen Rabatten oder Preisnachlässen, die gewöhnlich auch mit einer Reduzierung eventuell zuvor angebotener Leistungen einhergehen. Die Inhalte individueller Kaufverträge haben ggf. also Vorrang vor diesem Regelwerk.
Quelle: BVfK (Bundesverband freier KFZ-Händler) Bonn 09-2015
Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtum und Änderungen vorbehalten.
Mehr über BVfK erfahren Sie hier

